Rechtsprechung
KG, 17.07.2000 - 8 RE-Miet 4110/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhöhung des Mietzinses durch Erwerber bei vor Eigentumswechsel veranlassten Modernisierungsarbeiten durch Vermieter und Veräußerer; Geltendmachen von Ansprüchen im eigenen Namen; Vorliegen des Gestaltungsrechts zum Zeitpunkt der Ermächtigung; Zur Umlagefähigkeit von ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mieterhöhungsrecht des Erwerbers für vor Eigentumsübergang abgeschlossene Modernisierungsmaßnahmen; Vermieterstellung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)
Mieterhöhung nach Modernisierung und Eigentümerwechsel (2)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Modernisierungsmieterhöhung durch Erwerber
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 571; MHG § 3
Mieterhöhung wegen baulicher Änderungen; Vermieterwechsel - rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 571 ; MHG § 3
Mieterhöhung wegen baulicher Änderungen; Vermieterwechsel
Besprechungen u.ä.
- mieterschutzbund-berlin.de (Entscheidungsbesprechung)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Köpenick - 11 C 96/99
- LG Berlin, 14.03.2000 - 64 S 407/99
- KG, 17.07.2000 - 8 RE-Miet 4110/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 81
- NZM 2000, 860
- ZMR 2000, 757
- WM 2000, 482
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 08.05.2000 - 8 REMiet 2505/00
Erhöhung des Mietzinses nach durchgeführter Modernisierung ... Erwerber eines …
Auszug aus KG, 17.07.2000 - 8 REMiet 4110/00
Der Senat hat in dem Rechtsentscheid vom 8. Mai 2000 - 8 RE-Miet 2505/00 - der ebenso wie das Vorlageverfahren 8 RE-Miet 3972/00 das Mieterhöhungsverlangen anderer Wohnungseigentümer in diesem Gebäudekomplex zum Gegenstand hatte, unter anderem zur Frage der Berechtigung nach § 3 Abs. 1 MHG bei Beendigung der Modernisierungsarbeiten nach Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch folgendes ausgeführt:. - LG Hamburg, 08.05.1990 - 316 S 25/90
Mieterhöhungsverlangen bei Kauf einer modernisierten Wohnung
Auszug aus KG, 17.07.2000 - 8 REMiet 4110/00
In der Rechtsprechung hat - soweit ersichtlich - diese Frage bisher lediglich das Landgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 18. Dezember 1997 (WuM 1998, 231) behandelt; die Entscheidungen des Landgerichts Hamburg vom 8. Mai 1990 und des Landgerichts Berlin vom 11. Mai 1990 (WuM 1991, 121 und MM 1994, 246) betreffen ebenfalls die Fälle, in denen die Modernisierungsarbeiten vor der Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch beendet worden sind. - LG Düsseldorf, 18.12.1997 - 21 S 179/97
Auszug aus KG, 17.07.2000 - 8 REMiet 4110/00
In der Rechtsprechung hat - soweit ersichtlich - diese Frage bisher lediglich das Landgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 18. Dezember 1997 (WuM 1998, 231) behandelt; die Entscheidungen des Landgerichts Hamburg vom 8. Mai 1990 und des Landgerichts Berlin vom 11. Mai 1990 (WuM 1991, 121 und MM 1994, 246) betreffen ebenfalls die Fälle, in denen die Modernisierungsarbeiten vor der Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch beendet worden sind. - KG, 08.06.2000 - 8 REMiet 3972/00
Auszug aus KG, 17.07.2000 - 8 REMiet 4110/00
Der Senat hat in dem Rechtsentscheid vom 8. Mai 2000 - 8 RE-Miet 2505/00 - der ebenso wie das Vorlageverfahren 8 RE-Miet 3972/00 das Mieterhöhungsverlangen anderer Wohnungseigentümer in diesem Gebäudekomplex zum Gegenstand hatte, unter anderem zur Frage der Berechtigung nach § 3 Abs. 1 MHG bei Beendigung der Modernisierungsarbeiten nach Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch folgendes ausgeführt:.
- AG Nördlingen, 27.01.2017 - 2 C 799/14
Mieterhöhung auf Grund einer Modernisierungsmaßnahme bei nicht vollständig …
Es kommt ausschließlich darauf an, wer Eigentümer der durch die Modernisierungsmaßnahme verbesserten Immobilie ist (zutreffend KG Berlin, NJW-RR 2001, 81;… Spielbauer/Schneider-Sc/?ne/der, Mietrecht, § 559 Rn. 37). - KG, 29.07.2002 - 22 U 290/01
Zur Durchführung einer Mieterhöhung wegen Modernisierung bei Eigentümerwechsel
Durch den Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 17. Juli 2000 (NJW-RR 2001, 81) ist für die Rechtsprechung der Berliner Gerichte verbindlich entschieden worden, dass der Erwerber, der nach § 571 BGB a.F. (heute § 566 BGB) in das Mietverhältnis eingetreten ist, den Mietzins (nach seinem Eigentumserwerb) nach § 3 MHG a.F. (heute § 559 BGB) erhöhen kann, auch wenn die Modernisierungsarbeiten vom Verkäufer durchgeführt wurden und vor Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis abgeschlossen worden waren.